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Internationales Recht

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Key Terms: Internationales Recht
Kurzgefasst Das Völkerrecht bezeichnet die Gesamtheit der Regeln und Grundsätze, die die Beziehungen zwischen Staaten und anderen internationalen Akteuren regeln. Es beruht auf Verträgen und Gewohnheitsrecht und ist ein sich stetig weiterentwickelndes Konzept…

Kurzgefasst Das Völkerrecht bezeichnet die Gesamtheit der Regeln und Grundsätze, die die Beziehungen zwischen Staaten und anderen internationalen Akteuren regeln. Es beruht auf Verträgen und Gewohnheitsrecht und ist ein sich stetig weiterentwickelndes Konzept, das bis etwa vierhundert Jahre zurückverfolgt werden kann. In erster Linie verlangt das Völkerrecht die Achtung der souveränen Gleichheit der Staaten. Staaten […]

Kurzgefasst

Das Völkerrecht bezeichnet die Gesamtheit der Regeln und Grundsätze, die die Beziehungen zwischen Staaten und anderen internationalen Akteuren regeln. Es beruht auf Verträgen und Gewohnheitsrecht und ist ein sich stetig weiterentwickelndes Konzept, das bis etwa vierhundert Jahre zurückverfolgt werden kann. In erster Linie verlangt das Völkerrecht die Achtung der souveränen Gleichheit der Staaten. Staaten sind grundsätzlich frei, vorgeschlagene  neue internationale Rechtsnormen anzunehmen oder abzulehnen. Seit der Verabschiedung der UN-Charta 1945 hat sich das Völkerrecht erheblich erweitert. Heute umfasst es das Verbot der Gewaltanwendung gegen andere Staaten, Menschenrechte und humanitäres Recht, sowie die Ahndung internationaler Verbrechen wie Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Durch neue Anliegen entstehen zudem neue Bereiche und Normen, wie das Weltraumrecht, die Internet-Governance und das Umweltrecht.

Nach chinesischem Verständnis sind die Kernprinzipien des Völkerrechts staatliche Souveränität, Nicht-Aggression und Nichteinmischung in innere Angelegenheiten. China betrachtet das liberale Nachkriegsmodell des Völkerrechts, das seit den 1990er Jahren vorherrschend ist, primär als Instrument westlicher Hegemonie und des Interventionismus. Seit 2015 vertritt China auf der internationalen Bühne das Konzept einer „Gemeinschaft mit geteilter Zukunft für die Menschheit“ (人类命运共同体) und betont dabei „gemeinsame“ statt universelle Werte. Dies wird als ein inklusiveres, demokratischeres und faireres Modell als das derzeitige internationale System dargestellt.

Analyse

Die VR China nahm 1971 ihren Sitz als „einzige legitime Vertreterin Chinas bei den Vereinten Nationen“ ein. Bis zum Beginn der Reform- und Öffnungspolitik ab 1978 war China jedoch weitgehend ein Außenseiter im internationalen Rechtssystem. Erst nach dem Ende der Kulturrevolution kam es zu einer Abkehr vom ideologischen Kampf gegen den kapitalistischen Westen. Die Volksrepublik wurde zu einer aktiven Teilhaberin in wichtigen internationalen Organisationen und Rahmenwerken. China trat den wichtigsten Verträgen über Handel und Investitionen, Staatlichkeit und Territorium sowie Menschenrechte bei. 

Chinas Umgang mit dem Völkerrecht war dabei jedoch stets instrumentell und selektiv. Es nutzt Regeln, die für die eigene Entwicklung vorteilhaft sind, und meidet oder umgeht Regeln, die ihm Nachteile bringen könnten. Prominente Beispiele sind Chinas Beharren auf seinem Status als „Entwicklungsland“ in der Welthandelsorganisation (WTO) und seine unilaterale Durchsetzung von Gebietsansprüchen im Südchinesischen Meer. 

China strebt nicht danach, das etablierte, auf die Vereinten Nationen ausgerichtete internationale System zu ersetzen. Stattdessen ist die chinesische Führung bemüht, diejenigen Teile des internationalen Rechts umzugestalten, die mit ihren nationalen Interessen in Konflikt stehen. Seit Deng Xiaopings erster Rede vor der UN 1974 ist China bestrebt, sich als friedliches Entwicklungsland und verantwortungsbewusste Großmacht ohne hegemoniale Absichten darzustellen – im vermeintlichen Kontrast zu einem Westen, dem es eine lange Historie von Imperialismus und Durchsetzung eigener Interessen bei der Schaffung internationaler Regeln vorhält. 

Im Narrativ der KPCh wird die Volksrepublik als die wahre Hüterin des Völkerrechts präsentiert. So argumentiert die Führung beispielsweise, dass sie „die Autorität und Würde des Völkerrechts nicht verletzt, sondern aufrechterhält“, wenn sie die Entscheidung eines internationalen Schiedsgerichts von 2016 über konkurrierende Gebietsansprüche zwischen der VR China und den Philippinen im Südchinesischen Meer nicht anerkennt. UN-Bewertungen der Menschenrechtslage in Hongkong und Xinjiang werden regelmäßig als „Einmischung in die inneren Angelegenheiten“ und als vom Westen orchestrierte „Hetzkampagnen“ abgetan.  

In der letzten Dekade hat sich China unter der Führung von Xi Jinping in der UN vom passiven Mitspieler zu einem aufstrebenden Gestalter internationaler Normen entwickelt. Angesichts der unsicheren Aussichten für die globale Wirtschaft und demokratischen Aufständen in anderen Teilen der Welt macht sich der Parteistaat zunehmend Sorgen um Regimestabilität. In seiner Außenkommunikation hat er begonnen, für das chinesische Regierungsmodell zu werben. Dieses zeichne sich durch die Verbindung des Einsatzes für eine global integrierte Wirtschaftsordnung mit der Betonung eines starken Staates ohne liberal-demokratische Kontrollen aus. 

Xis Vision der internationalen Ordnung betont dabei die staatliche Souveränität, die Nichteinmischung und die „Win-Win-Kooperation“ auf der Grundlage der „gemeinsamen Werte Frieden, Entwicklung, Fairness, Gerechtigkeit, Demokratie und Freiheit“. Betrachtet man das offizielle Verständnis dieser Begriffe, strebt China damit die Rückkehr zu einer Konzeption des Völkerrechts aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg an, wonach die staatliche Souveränität über den Menschenrechten steht. 

In dem Maße, wie China wirtschaftlich und politisch an Gewicht gewinnt, wächst auch sein Bestreben, die Wirkkraft seiner nationalen Gesetzgebung auszuweiten, internationale Normen zu prägen und seine Jurisdiktion im Ausland durchzusetzen. So wurde beispielsweise das Übereinkommen der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit über die Bekämpfung von Terrorismus, Separatismus und Extremismus aus dem Jahr 2003 genutzt, um „Sicherheitsbedrohungen“ in Xinjiang und Hongkong zu bekämpfen und auf Chinas Verlangen Verdächtige und Dissidenten auszuliefern. Vor diesem Hintergrund hat Xis Projekt, eine „auslandsbezogene Rechtsstaatlichkeit“ (涉外法治) und ein „Rechtssystem mit extraterritorialer Geltung“ zu schaffen, weitreichende Implikationen für die Zukunft des internationalen Rechts.

How to cite this article:

Oud, M. “International law”. In: The Decoding China Project (eds.) The Decoding China Dictionary (2025 ed.), 2025. Berlin: The Decoding China Project. Available from: https://decodingchina.eu/key-term/international-law/.

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